Fahrzeug unterjährig verkauft / zurückgegeben

Fahrzeug unterjährig verkauft / zurückgegeben

Fahrzeug unterjährig verkauft / zurückgegeben

Was mache ich mit hochgeladenen Fahrzeugscheinen, wenn ich mein Fahrzeug unterjährig/im letzten Jahr verkauft oder meinem Leasinggeber zurückgegeben habe? Müssen diese aus dem System gelöscht werden? 

 

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Wir bitten Sie bei Verkauf des Fahrzeugs oder der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs, uns kurzfristig Bescheid zu geben, damit die entsprechenden Fahrzeugscheine für das Folgejahr oder laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden, da es ansonsten kann zu einer Doppelbeantragung kommen kann und der tatsächliche Halter des Fahrzeugs Schwierigkeiten bei der Beantragung der THG-Quote bekommt. Wenn Sie nur für das aktuelle Kalenderjahr einen Vertrag abschließen möchten, bitte nach dem Upload des Fahrzeugscheins die „Autorenewal“-Funktion ausschalten, damit die Vertragslaufzeit im Profil angepasst wird. Somit endet der Vertrag automatisch zum Jahresende 

  • „Autorenewal“-Funktion in Ihrem Profil ausschalten

  • Info an Elektrovorteil, sollten Sie Zeiten / Fristen verpasst haben